Insbesondere sieht auch Art. 5 Abs. 1 AltlV vor, dass Auskünfte von Dritten eingeholt werden. Zwar ist der Beschwerdeführerin beizupflichten, dass wenige Informationen zum Betrieb der G.________Einzelfirma vorhanden sind. Dennoch ergibt sich insgesamt ein in sich stimmiges Gesamtbild, so dass andere denkbare Möglichkeiten vernünftigerweise nicht massgeblich in Betracht fallen. So stimmen die gefundenen Schadstoffe, die in den Feststoffproben der ersten Phase der technischen Untersuchung gefunden wurden mit den in der historischen Untersuchung erwähnten Tätigkeiten überein: