a) Gemäss der historischen Untersuchung wurde der östliche Teil der Parzelle Nr. F.________ ab 1920 als Sammelstelle für Altmetall (Schrottplatz) genutzt. Betreiber des Schrottplatzes sei die G.________Einzelfirma gewesen. Im nordöstlichen Bereich der Parzelle habe ein gedeckter Unterstand mit Fässern und Kleincontainern für Altmetalle bestanden. Ab ca. 1950 seien an diesem Standort auch Autos und Motoren zerlegt worden. Im Bereich des Hauses seien keine altlastenrelevanten Tätigkeiten vorgenommen worden, der heute noch bestehende Garten im südwestlichen Teil der Parzelle sei nie als Sammelplatz genutzt worden.