4/12 BVD 140/2020/10 Voraussetzung einer Sanierungspflicht gegeben ist, nach heutigem Wissensstand. Sofern eine Umweltbehörde heute zum Ergebnis kommt, dass von einem belasteten Standort eine Gewässergefährdung ausgeht und das aGSchG (1955) oder das aGSchG (1971) im massgeblichen Zeitpunkt – zum Beispiel im Zeitpunkt der Geschäftsübernahmen – bereits in Kraft war, ist diese Voraussetzung erfüllt.15 3. Betrieb der G.________Einzelfirma