b AltlV1). Dementsprechend wurde eine Voruntersuchung gemäss Art. 7 AltlV bestehend aus einer historischen und einer technischen Untersuchung durchgeführt, wobei die technische Untersuchung in zwei Phasen durchgeführt wurde. Die historische Untersuchung und die erste Phase der technischen Untersuchung 1 Verordnung des Bundesrates vom 26. August 1998 über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten- Verordnung, AltlV; SR 814.680) 1/12 BVD 140/2020/10