1. Die Parzelle Oberburg Grundbuchblatt Nr. F.________ liegt im Gewässerschutzbereich Au und ist im Kataster der belasteten Standorte des Kantons Bern als weder überwachungs- noch sanierungsbedürftiger Betriebsstandort unter der Standort-Nr. A.________ eingetragen. Aufgrund der damals bekannten Umstände wurde der Standort zunächst als untersuchungsbedürftig eingestuft, d.h. es musste untersucht werden, ob der Standort überwachungs- oder sanierungsbedürftig ist (vgl. Art. 5 Abs. 4 Bst. b AltlV1).