möglich.37 Aufgrund des Umstands, dass die Fahrbahn der G.________strasse auf beiden Seiten von Mauern, Zäunen, Gebäuden oder Felsen eingefasst ist,38 ist diese Einschätzung ohne weiteres nachvollziehbar. Das Gleiche gilt für die Beurteilung der Vorinstanz, eine Verbreiterung der Strasse sei mit verhältnismässigem Aufwand kaum zu bewerkstelligen.