Die Hauszugänge würden oftmals direkt auf die Fahrbahn führen uns seien vielfach aufgrund von Bepflanzung, Mauern und Zäunen sehr schlecht einsehbar. Dies berge ein grosses Konfliktpotential zwischen Fahrzeugen und Fussgängern.33 Bei den beiden nicht mit Lichtsignalen geregelten Fussgängerstreifen seien die Annäherungsbereiche zum Teil schlecht bis gar nicht einsehbar. Die geforderte Erkennungsdistanz sei nicht und die erforderlichen Sichtweiten seien nur teilweise eingehalten.34 Bei der Einmündung der M.________strasse sei die Knotensichtweite für ausfahrende Fahrzeuge in Richtung Süden knapp ungenügend.