c) Vorliegend soll auf der G.________strasse zwischen dem H.________platz und der Einmündung I.________-Strasse die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt werden. Begründet wird dies hauptsächlich mit Sicherheitsmassnahmen zugunsten des Langsamverkehrs. Zusätzlich wird auf den Richtplan vfM N5 Umfahrung Biel hingewiesen. Dem Richtplan vfM lässt sich insbesondere entnehmen, dass die Beeinträchtigung durch den motorisierten Verkehr im Stadtzentrum zunehmend das verträgliche Mass übersteigt.