Es sei eine Tatsache, dass in weiten Teilen der G.________strasse aus Platzgründen kein genügend geschützter Bereich für Fussgängerinnen und Fussgänger bestehe. Mit der Verkehrsmassnahme würden sich die Sichtverhältnisse verbessern und die Lärmbelastung könne ebenfalls vermindert werden. Zudem sei die G.________strasse seit Eröffnung des Kreisels Biel-Nord auf der N 16 nicht mehr die Hauptachse von und nach Leubringen/Magglingen. Via Autobahnumfahrung komme ein erheblicher Teil des (lokalen oder regionalen) Verkehrs schneller ans Ziel.