Tempo 40 km/h werde auf Kantonsstrassen seit geraumer Zeit nicht mehr verfügt, da sich diese Höchstgeschwindigkeit mehr als eine Alibi-, denn als eine sinnvolle Massnahme erwiesen habe. Die Stadt Biel/Bienne hält fest, die Verkehrsmassnahme entspreche ihren Bemühungen, den Verkehr grundsätzlich auf das übergeordnete Netz zu lenken und die Quartiere zu schützen. Die Durchfahrt bleibe gewährleistet und die Sicherheit werde verbessert. Es sei eine Tatsache, dass in weiten Teilen der G.________strasse aus Platzgründen kein genügend geschützter Bereich für Fussgängerinnen und Fussgänger bestehe.