Aufgrund der besonderen Lage der Strasse seien keine anderen verhältnismässigen Lösungen möglich. Hinzu komme, dass diesem Strassenabschnitt mit dem Bau des Westasts eine untergeordnete Rolle zukommen werde, was teure bauliche Massnahmen und Landerwerb als noch unverhältnismässiger erscheinen lasse. Ein LKW-Verbot wäre angesichts der heute zur Verfügung stehenden übergeordneten Strassen nicht verhältnismässig. Tempo 40 km/h werde auf Kantonsstrassen seit geraumer Zeit nicht mehr verfügt, da sich diese Höchstgeschwindigkeit mehr als eine Alibi-, denn als eine sinnvolle Massnahme erwiesen habe.