Massnahmenvorschläge zur Entschärfung der einzelnen Problemstellen würden fehlen. Weiter stehe im Richtplan vfM, der als Verfügungsgrundlage erwähnt sei, dass bei der G.________strasse die Bedürfnisse des Busverkehrs zu berücksichtigen seien. Dazu äussere sich das Gutachten mit keiner Silbe. Aus diesen Gründen sei die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit als isolierte Massnahme rechtswidrig und zudem nur beschränkt zielführend, da die örtlichen Problempunkte damit nicht gelöst würden. Eine vollständige und zielführende Interessenabwägung im Hinblick auf die Umsetzung einer verhältnismässigen und für den öffentlichen Verkehr tragbaren Massnahme