c) Die Beschwerdeführerin 5 macht geltend, derzeit würden die Buslinien 70 und 71 die westliche G.________strasse fahrplanmässig in beide Richtungen befahren. Zusätzlich würden regelmässig Bahnersatzkurse der Seilbahnen nach Leubringen und Magglingen sowie der SBB über die G.________strasse geführt. Auswertungen hätten gezeigt, dass die Busse die fragliche Strasse zwischen den Haltestellen H.________ und G.________strasse mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit (inkl. Wartezeit vor Ampel Bellevue) von circa 40 km/h befahren würden. Dies nehme heute im Schnitt circa 1 Minute 30 Sekunden in Anspruch.