Das TBA OIK III beantragt mit Schreiben vom 21. Mai 2019 die Abweisung der Beschwerden, soweit darauf eingetreten werden könne. Es weist insbesondere darauf hin, die Temporeduktion erfolge gestützt auf ein Gutachten aus Sicherheitsüberlegungen und zu Gunsten des Langsamverkehrs unabhängig von den im Richtplan vfM vorgesehenen Massnahmen. Das Rechtsamt führte einen zweiten Schriftenwechsel durch. Von dieser Möglichkeit machten sowohl die Beschwerdeführerinnen 1 und 5 als auch das TBA OIK III Gebrauch. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.