3. Das Rechtsamt der BVD, welches die Beschwerdeverfahren leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Schreiben vom 17. Mai 2019 nahm die Stadt Biel Stellung zu den Beschwerden. Darin führt sie aus, die umstrittene Verkehrsmassnahme des TBA OIK III entspreche den Bemühungen der Stadt Biel, den Verkehr grundsätzlich auf das übergeordnete Netz zu lenken und die Quartiere zu schützen. Daher unterstütze sie die Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Das TBA OIK III beantragt mit Schreiben vom 21. Mai 2019 die Abweisung der Beschwerden, soweit darauf eingetreten werden könne.