1. Die Beschwerden werden gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Verfügung des Amts für Geoinformation des Kantons Bern vom 28. November 2019 wird aufgehoben und die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde Grindelwald zurückgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Das Amt für Geoinformation des Kantons Bern hat den Beschwerdeführenden 1-49, 55, 62, 63 und 69 die Parteikosten von Fr. 19'924.50 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung