27 Ruth Herzog, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 72 N. 7+8. 9/11 BVD 140/2019/22 noch zusätzliche Vermessungen nötig und die nachgewiesenen Verschiebungen müssen nach den Kriterien der Empfehlungen KKVA bewertet werden. Die so bestimmten Gebiete müssen öffentlich aufgelegt werden. Die Auflageakten haben auch die massgebenden Pläne zu enthalten. Die Angelegenheit ist demnach noch nicht entscheidreif und deshalb an die Gemeinde zurückzuweisen.