ZGB vor allem die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer schützen und der Eintrag im Grundbuch «dauernde Bodenverschiebung» bzw. «Rutschgebiet» hat im Gegensatz zur Eintragung in einer Gefahrenzone keinen Einfluss auf die Nutzbarkeit des Grundstücks. Es ist aber damit zu rechnen, dass ein Grundstück mit einem Eintrag «dauernde Bodenverschiebung» bzw. «Rutschgebiet» an Wert verlieren wird. Einem Eintrag stehen also erhebliche wirtschaftliche Interessen der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer entgegen.