Das Argument der Vorinstanz, dass auch unter einem Zentimeter pro Jahr liegende Bodenverschiebungen eine Zuweisung zu einem Gebiet mit dauernder Bodenverschiebungen rechtfertigen, kann nur für einzelne kleine Teilgebiete innerhalb eines Gebietes mit erheblichen Bodenverschiebungen gelten nicht aber für grössere zusammenhängende Gebiete. Zudem sind bei der Bewertung der Verschiebungen die Toleranzstufen zu berücksichtigen.