Damit korrespondiert im Übrigen Ziff. 2.2 der Empfehlungen, wonach dauernde Bodenverschiebungen in die Bereiche „substabil, sehr langsam" bis „wenig aktiv, langsam" mit einer durchschnittlichen Rutschgeschwindigkeit von 1-10 cm pro Jahr, in Ausnahmefällen bis 20 cm, gehören würden (Empfehlungen S. 8). Zudem basieren die Richtwerte auf den in der TVAV festgelegten Genauigkeitsanforderungen.»26 Das Kantonsgericht Schwyz hat denn auch den vom Amt für Vermessung und Geoinformation des Kantons Schwyz beschlossenen Perimeterplan „Loo, Halteli, Obdorf" aufgehoben, weil das geringe Mass der Verschiebungen eine Bezeichnung als Gebiet mit dauernden Bodenverschiebungen nicht rechtfertigte.