Auch die Ausführungen in der Vernehmlassung des AGI vom 9. März 2020 differenzieren nicht zwischen den Toleranzstufen. Aus den Prozentangaben zu den 8000 Messpunkten in Rz. 77 lässt sich daher nicht abschätzen, wie viele Gebiete über den in den Empfehlungen KKVA empfohlenen Grenzwerten liegen.