In der Toleranzstufe TS 3 (intensiv genutzten Landwirtschafts- und Forstwirtschaftsgebiete) sehen die Empfehlungen KKVA einen Grenzwert von 2 cm vor, in der Toleranzstufen TS 4 (extensiv genutzten Landwirtschafts- und Forstwirtschaftsgebiete) einen Grenzwert von 5 cm. In der Toleranzstufe TS 5 (Sömmerungsgebiet sowie in unproduktive Gebiete) empfiehlt die KKVA, in der Regel auf eine Ausscheidung zu verzichten.