Die Ausscheidung eines so grossen Perimeters widerspricht auch den Empfehlungen KKVA. Diese führen aus: «Die zuständige Behörde legt die logische, bestmögliche Abgrenzung des Perimeters fest. Dabei stützt sie sich auf die Differenzvektoren, ermittelt aus der Null- und Folgemessung, …» (Ziff. 4.3.4). Der Perimeterplan enthält eine «Parzellenscharfe Abgrenzung des Rutschgebiets» (Ziff. 4.3.4.1). In der Literatur findet sich zwar die Aussage, der Perimeter sei weit zu ziehen. Damit ist aber nicht eine ganzes Gemeindegebiet gemeint. Die Aussage bezieht sich darauf, dass sich Bodenverschiebungen nicht an den Grundstücksgrenzen orientieren.