Es kann sein, dass an der Grenze zwischen Gebieten mit und ohne Verschiebung einzelne Grundstücke oder Grundstückteile ohne erhebliche Verschiebungen dennoch in den Perimeter einbezogen werden müssen. Das Gleiche gilt für einzelne Grundstücke oder Grundstückteile innerhalb eines Gebiets mit dauernden Bodenverschiebungen. Die mit den vom AGI eingereichten Plänen dargelegten dauernden Bodenverschiebungen betreffen zwar einen grossen Teil des Gemeindegebiets von Grindelwald, aber bei Weitem nicht das ganze Gemeindegebiet. Die Pläne zeigen klar, dass es grössere zusammenhängende Gebiete gibt, in denen keine oder nur unwesentliche dauernde Bodenverschiebungen nachgewiesen sind.