b) Da AGI begründet den Einbezug des gesamten Gebiets der Gemeinde Grindelwald in den Perimeter dauernde Bodenverschiebungen insbesondere damit, dass zwischen einem Gebiet mit dauernden Bodenverschiebungen und den Verschiebungen als solchen zu unterscheiden sei. Um einen Perimeter abgrenzen zu können, müssten auch Grundstücke ohne erhebliche Verschiebungen in den Perimeter einbezogen werden. Das mag zutreffen für die kleinräumige Abgrenzung eines Gebiets mit dauernden Bodenverschiebungen. Es kann sein, dass an der Grenze zwischen Gebieten mit und ohne Verschiebung einzelne Grundstücke oder Grundstückteile ohne erhebliche Verschiebungen dennoch in den Perimeter einbezogen werden müssen.