d) Die angefochtene Verfügung führt aus, dass sich der Boden in der gesamten Gemeinde Grindelwald mit wenigen und kleinräumigen Ausnahmen zwischen einem und zwanzig Zentimetern pro Jahr talwärts bewege. Das lässt sich mit den eingereichten Plänen nicht belegen. Die Pläne zeigen Bodenverschiebungen über 1 cm pro Jahr vor allem im überbauten Gebiet von Grindelwald. Im Dorf Grindelwald und in den Gebieten Wagisbach und Mühlebach zeigen die Pläne nördlich der Schwarzen Lütschinen Bodenverschiebungen über 1 cm pro Jahr bis über 5 cm pro Jahr. Auf der anderen Talseite sind in einzelnen eher kleinräumigen Gebieten Bodenverschiebungen über 1 cm pro Jahr eingezeichnet.