b) Den Einsprecherinnen und Einsprechern wurde mit der Einladung zur Einspracheverhandlung ein Plan ihres Grundstücks abgegeben, auf dem gerundete Jahresvektoren eingetragen waren.19 Im Verlaufe des Verfahrens hat die Gemeinde offenbar einen Plan mit den tatsächlichen kumulierten Bodenverschiebungen in Metern zwischen der Erstund Zweitmessung präsentiert.20 Dieser Plan wurde nach Angaben des AGI lediglich für den internen Gebrauch produziert, stand dem AGI nie zur Verfügung und ist nicht mehr vorhanden.21 Die vom AGI im Beschwerdeverfahren als pdf eingereichten Vektorenpläne tragen das Datum vom 1. April 2020.