Nach Art. 3 TVAV wird das Territorium der Eidgenossenschaft für die amtliche Vermessung in Gebiete mit folgenden Toleranzstufen (TS) eingeteilt: TS 1: Stadtgebiete, TS 2: Überbaute Gebiete und Bauzonen, TS 3: Intensiv genutzte Landwirtschafts- und Forstwirtschaftsgebiete, TS 4: Extensiv genutzte Landwirtschafts- und Forstwirtschaftsgebiete und TS 5: Sömmerungsgebiet und unproduktive Gebiete e) Empfehlungen von Fachämtern haben keinen Gesetzescharakter und sind nicht verbindlich. Sie sind aber Ausdruck des Wissens und der Erfahrung der Fachstellen und in diesem Sinne beachtlich.13 4. Dauernde Bodenverschiebungen in der Gemeinde Grindelwald