31 TVAV: TS2: Toleranz = 3 * 3.5 cm = 10.5 cm / 10 Jahre = ca. 1 cm / Jahr TS3: Toleranz = 3 * 7 cm = 21.0 cm / 10 Jahre = ca. 2 cm / Jahr TS4: Toleranz = 3 * 15 cm = 45.0 cm / 10 Jahre = ca. 5 cm / Jahr TS5: in der Regel keine Ausscheidung  Die Zeitspanne zwischen 0-Messung und Zweitvermessung12 soll in der Regel 20 Jahre betragen. Wiederholungsmessungen der Kontrollpunkte sollen bei Bedarf nach 10 Jahren durchgeführt werden.  Die Rutschung ist noch wirksam und nicht vollständig zum Stillstand gekommen.  Die Rutschungsvektoren verlaufen etwa in der Falllinie (Plausibilität).