In der Toleranzstufe 5 kann aus Kostengründen auf eine Ausscheidung von Gebieten mit dauernden Bodenverschiebungen verzichtet werden.  Die Festlegung des Perimeters hat nur messbaren, geometrischen und geologischen Gesichtspunkten zu entsprechen. Wünsche von Grundeigentümern oder Gemeinden um Entlassung von einzelnen Parzellen aus dem Perimeter können nicht berücksichtigt werden. 3.1.2 Technische Kriterien Folgende Kriterien müssen für die Ausscheidung von Rutschgebieten erfüllt sein:  Die Rutschungen überschreiten folgende Richtwerte: Toleranzen der Ebene Liegenschaften für exakt definierte Punkte, gemäss Art. 31 TVAV: TS2: Toleranz = 3 *