Die Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Vermessungsämter vom 28. April 2004 zur Behandlung von dauernden Bodenverschiebungen in der Amtlichen Vermessung (Empfehlungen KKVA) definieren die dauernden Bodenverschiebungen als permanente grossflächige (mehrere Grundstücke und mehrere Hektaren umfassende), hangabwärts gerichtete gleitende Bewegungen, die langsam und über grössere Zeiträume verlaufen (S. 10, Ziff. 3). Die Empfehlungen KKVA nennen folgende Kriterien für die Bezeichnung von Gebieten mit dauernden Bodenverschiebungen: «3.1.1 Wirtschaftliche Kriterien  Als massgebliche Kriterien bei der Bezeichnung von Gebieten mit dauernden