Die Gesetzgebung über die Geoinformation bzw. die amtliche Vermessung sieht keine andere Rechtsmittelinstanz vor. Das AGI war zum Zeitpunkt des angefochtenen Entscheids noch eine Verwaltungseinheit der BVD, damals noch Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE). Erst seit dem 1. Januar 2020 gehört das AGI zur Direktion für Inneres und Justiz (DIJ). Die BVD ist damit zur Beurteilung der Beschwerden gegen die Verfügung des AGI zuständig.