5. Die Gemeinde Grindelwald verzichtete mit Eingabe vom 28. Januar 2020 auf eine Stellungnahme. Das AGI beantragte mit Eingabe vom 9. März 2020 die Abweisung der Beschwerden, soweit darauf einzutreten sei. Gleichzeitig reichte es die Vorakten ein. Mit Eingaben vom 6. April, 8. Mai und 15. September 2020 beantwortete das AGI Fragen des Rechtamtes, nahm zu den Eingaben der Beschwerdeführenden Stellung und reichte weitere Unterlagen ein. Die Beschwerdeführenden ergänzten ihre Beweisanträge und nahmen Stellung zu den Ausführungen des AGI mit Eingaben vom 22. April, 8. Juli und 24. November 2020. Die Gemeinde verzichtete mit Schreiben vom 12. Oktober 2020 auf eine erneute Stellungnahme