Die Beschwerdeführenden 50 bis 53 und die Beschwerdeführerin 64 behoben die formellen Mängel ihrer Beschwerden innert der angesetzten Nachfrist. Die Beschwerdeführenden 54, 56 und 57, 61, 65, 66 und 67 zogen ihre Beschwerden zurück, weshalb das Rechtsamt das Verfahren bezüglich dieser Beschwerden mit Verfügungen vom 31. Januar 2020 und 17. Februar 2020 als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abschrieb. Mit Entscheid vom 30. Januar 2020 trat die BVD auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin 70 nicht ein.