1. Der Gemeinderat von Grindelwald beschloss am 8. Dezember 2015 bei allen Parzellen der Gemeinde die Anmerkung «Rutschgebiet» eintragen zu lassen.1 Die Gemeinde beauftragte mit Werkvertrag vom 23. Mai 2016 einen Ingenieur-Geometer, das Gebiet mit dauernden Bodenverschiebungen in der Gemeinde Grindelwald zu erheben.2 Das entsprechende Vermessungswerk Grindelwald Los 14B mit dazugehörigem Perimeterplan für dauernde Bodenverschiebungen wurde am 1. Dezember 2016 im Anzeiger Interlaken und im Amtsblatt des Kantons Bern publiziert und lag vom 1. Dezember 2016 bis 2. Januar 2017 öffentlich auf. Der Perimeterplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet von Grindelwald.