21 Abs. 1 WBV). Dieses nimmt unmittelbar nach Eingang der Anzeige eine formelle Prüfung vor (Art. 22 Abs. 1 WBV). Anschliessend leitet es je ein Exemplar der Anzeige an das Fischereiinspektorat und die Abteilung Naturförderung sowie an die übrigen betroffenen Stellen weiter (Art. 35 Abs. 3 WBG i.V.m. Art. 22 Abs. 2 WBV). Das Tiefbauamt prüft die Unterhaltsanzeige materiell (vgl. Art. 23 WBV) und orientiert den Wasserbau- oder Erfüllungspflichtigen über die Prüfung (Art.