3. Kosten der Bewilligung Fischerei und Naturschutz a) Die Beschwerdeführerin bemängelt, die Vorinstanz habe ohne Rücksprache die fischereiund naturschutzrechtlichen Bewilligungen eingeholt. Wenn die in der Unterhaltsanzeige genannten Unterhaltsarbeiten nicht subventionsberechtigt seien, werde sie die entsprechenden Gebühren nicht übernehmen. Sie werde aus Spargründen auf das Projekt verzichten.