d) Es sind keine Gründe ersichtlich, von dieser nachvollziehbaren und überzeugenden Einschätzung des fachkundigen TBA OIK II abzuweichen. Seine Beurteilung leuchtet ohne weiteres ein, zumal sich auch die Kostenschätzung der Firma Frutig Leitungsbau vom 24. September 2019 ausschliesslich auf die Sicherung des Wanderwegs bezieht, der auf einer Länge von circa 25 m vom B.________bach unterspült worden sei und deshalb repariert werden müsse. Der unter dem Titel "Unterhalt von Wasserbauwerken/Punktuelle Erneuerungsarbeiten" aufgeführte Betrag von Fr. 15'000.00 dient somit ausschliesslich dem baulichen Unterhalt eines Wanderweges. Daran können keine Staatsbeiträge nach Art.