fliesse im fraglichen Abschnitt durch eine Schluchtstrecke und weise dort einen sehr grossen Abflussquerschnitt auf. Bei einem Abrutschen des Wanderweges käme es daher nicht zu einer wesentlichen Verringerung des Durchflussvermögens. Die Unterhaltsarbeiten am Wanderweg seien somit nicht notwendig, um das Durchflussvermögen des B.________bachs zu gewährleisten.