b) Die Beschwerdeführerin rügt, zu Unrecht keinen Kantonsbeitrag für den Unterhalt des B.________bachs zu erhalten. Sie ist als Gesuchstellerin und Adressatin der angefochtenen Verfügung besonders berührt und hat ein schutzwürdiges Interesse an deren Änderung oder Aufhebung. Sie ist deshalb befugt, Beschwerde zu führen (Art. 65 Abs. 1 VRPG).