2. Gegen die Verfügung vom 28. Oktober 2019 reichte die Beschwerdeführerin am 22. November 2019 bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE), seit 1. Januar 2020 Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD), Beschwerde ein. Sie beantragt sinngemäss, die Verfügung sei aufzuheben und es sei ihr ein Staatsbeitrag an die geplanten Unterhaltsarbeiten zu gewähren. Zur Begründung macht sie insbesondere geltend, das Projekt betreffe die Unterspülung und den Unterhalt des B.________bachs sowie die Wanderwegsicherung (Umgebung). Andernfalls sei das Durchflussvermögen des Gewässers künftig nicht mehr gewährleistet.