1. Am 26. September 2019 reichte die Beschwerdeführerin beim Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II (TBA OIK II) eine auf den 19. September 2019 datierte Unterhaltsanzeige betreffend Unterhaltsarbeiten am B.________bach ein. Das TBA OIK II leitete die Anzeige an das Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT) weiter. Dieses erteilte mit Verfügung vom 10. Oktober 2019 eine Fischerei- und Naturschutzbewilligung für die geplanten Unterhaltsarbeiten. Mit Verfügung vom 22. Oktober 2019 teilte das TBA OIK II der Beschwerdeführerin mit, die Arbeiten dürften ausgeführt werden, seien aber nicht subventionsberechtigt.