Hinsichtlich der gemäss Beschwerdeführer zu erwartenden Ellipse kann auf Erwägung 5.f verwiesen werden: Die Schutzzonen für Quellfassungen sehen aufgrund von abweichender Geländeform und unebenem Terrainverlauf anders aus als die elliptische Darstellung in der "Wegleitung Grundwasserschutz".