In erster Priorität ist die Beseitigung der Gefährdung zu prüfen, vor allem bei Fassungen, die für die Wasserversorgung wichtig und unverzichtbar sind und bei denen tatsächlich Möglichkeiten bestehen, die Qualität mit Nutzungsbeschränkungen zu halten oder gar zu verbessern. Demgegenüber sollte auf die Nutzung einer Trinkwassergewinnungsanlage verzichtet werden, wenn bestehende zonenwidrige Anlagen nicht beseitigt werden können. Stattdessen ist in solchen Fällen die Aufgabe oder Verlegung der Grundwasserfassung zu prüfen.21