Wenn eine wesentliche Gefährdung besteht, oder wenn mit einer wesentlichen Gefährdung der Grundwasserfassung durch bereits bestehende Anlagen gerechnet werden muss, so ist in erster Linie festzulegen, ob mittelfristig der Wassergewinnung oder der die Wasserversorgung gefährdenden Nutzung der Vorrang gegeben werden soll. In erster Priorität ist die Beseitigung der Gefährdung zu prüfen, vor allem bei Fassungen, die für die Wasserversorgung wichtig und unverzichtbar sind und bei denen tatsächlich Möglichkeiten bestehen, die Qualität mit Nutzungsbeschränkungen zu halten oder gar zu verbessern.