i) Weiter verlangt der Beschwerdeführer, der Perimeter der Zone S2 sei so zu ziehen, dass sich das Sommerstallgebäude und seine Versickerungseinrichtung ausserhalb der Zone S2 befänden. Im Bericht der A.________ AG vom 6. Juli 2016 (S. 12) ist dieser Sommerstall wie folgt beschrieben: "Südöstlich der Quellfassung am Rande der Schutzzone befindet sich eine kleine Hütte mit einer Viehtränke. Es handelt sich dabei um einen temporär benutzten kleinen Stall, dessen Schorgraben talseits ins Freie führt. Das Mist/Jauchegemisch plätschert in einen gelochten Betonring, der als Miststock dient.