Dies hat Auswirkungen auf die Bemessung der Schutzzonen. Ungeachtet der Struktur und der Heterogenität des Grundwasserleiters reicht bei gering vulnerablen Fassungen eine Mindestausdehnung der Schutzzonen in der Regel aus, um den Schutz des Trinkwassers zu gewährleisten. In Bezug auf die Bemessung der Zone S2 bedeutet dies, dass keine Ausweitung der aufgrund der Distanz-Methode ermittelten Grösse erforderlich ist und der Abstand zwischen den äusseren Grenzen der Zonen S1 und S2 in Zuströmrichtung nicht mehr als 100 Meter betragen muss.