__ AG vom 6. Juli 2016. Dieses Einzugsgebiet erstreckt sich zunächst von der Quellfassung Richtung Osten in einem Sektor von Südosten bis Nordosten und dreht später in Richtung Süden ab, wo es in einem "Zipfel" endet. Dementsprechend umfasst die hydrogeologische Umgrenzung der Zone S2 einen Sektor von Südosten bis Nordosten mit einem Abstand zwischen den äusseren Grenzen der Zonen S1 und S2 von rund 100 Metern, wie dies die Distanz-Methode vorsieht. Damit entspricht die hydrogeologische Abgrenzung den gesetzlichen Vorgaben inklusive den entsprechenden Vollzugshilfen.