Zonen S1 und S2 in Zuströmrichtung mindestens 100 Meter betragen muss.11 Hinsichtlich der Umgrenzungen der Schutzzonen lassen sich eine "hydro-geologische" und eine "praktische" Umgrenzung unterscheiden. Die hydrogeologische Umgrenzung basiert auf hydrogeologischen Kriterien und richtet sich nach den Anforderungen der Gewässerschutzverordnung. Die praktische Umgrenzung umhüllt die hydrogeologische Umgrenzung und berücksichtigt die örtlichen Gegebenheiten wie zum Beispiel Geländestrukturen, Grundstücksgrenzen, Bauten und Anlagen, Waldränder. Sie stellt im Schutzzonenplan die rechtskräftige Abgrenzung dar.12