d) Gemäss Ausführungen des AWA in seiner Vernehmlassung vom 9. Dezember 2019 zu den hydrogeologischen Gegebenheiten besteht das hydrogeologische Einzugsgebiet der Quellfassung F.________ aus Gesteinen der Oberen Meeresmolasse (Kluft-Grundwasserleiter), die von Moränenmaterial (Lockergestein-Grundwasserleiter) überdeckt sind. Die Molasse setze sich aus Sandsteinen und Nagelfluh, sowie untergeordnet aus Mergelzwischenlagen zusammen. Die Sandsteine und zum Teil auch die Nagelfluh seien zerklüftet.